Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pro+Motion GmbH
Stand: August 2010
1. Allgemeines
1.1. Die folgenden Bedingungen gelten für alle, auch künftigen Rechtsgeschäfte mit der Pro+Motion GmbH. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn im weiteren Verlauf einer Geschäftsbeziehung eine ausdrückliche Bezugnahme auf diese Bedingungen nicht mehr erfolgt.
1.2. Die Geschäftstätigkeit der Pro+Motion GmbH umfasst insbesondere folgende Leistungen:
Werbewirksame Präsentation/ Promotion von Produkten, Leistungen und Marken im Rahmen von Eventveranstaltungen [Reisen/ Konzerte u.s.w.] an außergewöhnlichen Orten/ besonderen Locations; die Planung/ Organisation/ Durchführung und Betreuung derartiger Eventveranstaltungen als Gesamtkonzept im In- und Ausland sowie die Erbringung verschiedener Teil-/ Einzelleistungen, bspw. die Visabeschaffung, Besorgung behördlicher Zulassungen, die Buchung von Hotelzimmern/ Flügen u.s.w..
1.3. Die Pro+Motion GmbH tritt
a) entweder als direkter Vertragspartner [sog. Veranstalter]
b) oder als Erfüllungsgehilfe eines anderen Veranstalters [sog. Leistungsträger] auf.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle vorgenannten rechtlichen Gestaltungen sofern sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts anderes ergibt.
1.4. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner der Pro+Motion GmbH finden –soweit sie im Widerspruch zu den folgenden Bedingungen stehen– keine Anwendungen. Derartigen abweichenden Bedingungen/ Reglungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Vertragsschluss
2.1. [Vertragsschluss für nicht standardisierte, speziell für den Vertragspartner zu konzipierende Leistungen]
Ein Vertragsschluss mit der Pro+Motion GmbH kommt zustande, wenn die Pro+Motion GmbH –nach einer Voranfrage des potentiellen Vertragspartners– diesem ein konkretes schriftliches Angebot erteilt und dieses Angebot durch den Vertragspartner schriftlich angenommen wird.
2.2. [Vertragsschluss für standardisierte, bereits durch die Pro+Motion GmbH festgelegte Leistungen gemäß deren Angaben in Katalogen und/ oder auf deren website]
Der potentielle Vertragspartner bietet der Pro+Motion GmbH mit Abgabe der Anmeldung zu einer Veranstaltung und/ oder der Bestellung einer Leistung den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Dieses verbindliche Angebot erstreckt sich auch auf sämtliche in der Anmeldung ebenfalls als Teilnehmer aufgeführte Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der anmeldende/ bestellende Vertragspartner wie für seine eigene Verpflichtung/ Rechnung einsteht. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Annahmeerklärung [Auftragsbestätigung] der Pro+Motion GmbH zustande.
2.3. Mündliche Beauftragungen der Pro+Motion GmbH durch Vertragspartner in den Fällen der Ziffern 2.1. und 2.2., sonstige Abreden und Nebenabreden sowie nachträgliche Vertragsänderungen sind für die Pro+Motion GmbH grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, dass diese von der Pro+Motion GmbH schriftlich bestätigt und/ oder die derartigen Abreden zugrundeliegenden Leistungen tatsächlich von der Pro+Motion GmbH durchgeführt werden. Im letzteren Fall bestimmt sich der Leistungsumfang nach den tatsächlichen durch die Pro+Motion GmbH erbrachten Leistungen.
3. Leistungsinhalt/ Änderungsvorbehalt
3.1. Die konkreten Leistungen der Pro+Motion GmbH ergeben sich aus deren schriftlichen Angebot/ dem schriftlichen Vertrag [in den Fällen der Ziffer 2.1. dieser Bedingungen] oder aus den Katalogangaben sowie der Auftragsbestätigung [in den Fällen der Ziffer 2.2. dieser Bedingungen], wobei im letzteren Falle bei Abweichungen der Inhalt der Auftragsbestätigung maßgeblich ist.
3.2. Die Pro+Motion GmbH ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das Leistungsbild auch nach Vertragsschluss einseitig zu ändern, soweit dies erforderlich ist, die Pro+Motion GmbH das Vorliegen des wichtigen Grundes nicht zu vertreten hat und zudem die Änderung für den Vertragspartner unter Berücksichtigung von dessen Interessen zumutbar ist.
Die Pro+Motion GmbH verpflichtet sich, die Änderung so gering wie möglich zu halten und den Gesamtcharakter/ Gesamtzuschnitt der ursprünglichen Leistung nicht zu ändern.
Die Pro+Motion GmbH verpflichtet sich, dem Vertragspartner die Leistungsänderung unverzüglich anzuzeigen.
Der Vertragspartner hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder eine andere mindestens gleichwertige Leistung zu verlangen. Diese Rechte muss der Vertragspartner unverzüglich –spätestens jedoch binnen einer Frist von einer Woche nach Zugang der Änderungsanzeige– ausüben. Die vorgenannten Rechte stehen dem Vertragspartner jedoch nur dann zu, wenn die Änderung erheblich ist und eine wesentliche Vertragsleistung betrifft. Das Recht auf eine andere mindestens
gleichwertige Leistung setzt zudem voraus, dass die Pro+Motion GmbH in der Lage ist, eine solche Leistung ohne Mehrpreis für den Vertragspartner aus ihrem Leistungsangebot anzubieten. Übt der Vertragspartner diese Rechte nicht fristgemäß aus, gilt der Vertrag mit den angezeigten geänderten Bedingungen und der Vertragspartner ist insoweit mit der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
3.3. Wünscht der Vertragspartner der Pro+Motion GmbH eine Änderung der ursprünglich vereinbarten Leistung insgesamt oder einzelner Leistungsbestandteile, prüft die Pro+Motion GmbH unverbindlich, ob sie diese realisieren kann. Werden daraufhin die Änderungen umgesetzt, hat der Vertragspartner die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu tragen. Zudem schuldet der Vertragspartner der Pro+Motion GmbH eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 EUR. Diese Bearbeitungsgebühr entsteht für jeden an die Pro+Motion GmbH neu herangetragenen und umgesetzten Änderungswunsch.
4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Zahlungsbedingungen ergeben sich in Fällen der Ziffer 2.1. dieser Bedingungen aus dem schriftlichen Angebot der Pro+Motion GmbH/ dem schriftlichen Vertrag.
4.2. Im Übrigen sind Rechnungen der Pro+Motion GmbH sofort nach Zugang der Rechnung fällig und ohne Abzug zu begleichen.
4.3. Die Pro+Motion GmbH ist berechtigt, von den Vertragspartnern/ Teilnehmern –entsprechend dem von ihr jeweils erbrachten Leistungsstand– Abschlagszahlungen zu berechnen.
4.4. Die Pro+Motion GmbH ist zudem berechtigt, nach Anmeldung und Aushändigung der Teilnahmebestätigung an den Vertragspartner von diesem eine Anzahlung in Höhe von 20% des Veranstaltungspreises zu verlangen. Der Restbetrag ist spätestens 20 Tage vor Veranstaltungsbeginn an die Pro+Motion GmbH zu zahlen.
4.5. Zahlung heißt Gutschrift auf dem Konto der Pro+Motion GmbH.
5. Rücktritt durch Vertragspartner
5.1. Pro+Motion GmbH als Veranstalter, Ziffer 1.3.a) dieser Bedingungen
a) Der Teilnehmer kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von dem Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss stets in schriftlicher Form gegenüber der Pro+Motion GmbH erfolgen.
Tritt der Teilnehmer von dem Vertrag zurück oder nimmt dieser an der Veranstaltung ohne besondere Erklärung nicht teil, ist die Pro+Motion GmbH berechtigt, für bislang entstandene Aufwendungen und getroffene Vorkehrungen einen angemessenen Ersatz zu verlangen, soweit der Rücktritt von dieser nicht zu vertreten ist und kein Fall höherer Gewalt vorliegt. Gleiches gilt, wenn sich der Teilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Veranstaltungsdokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Treffpunkt einfindet oder wenn die Veranstaltung wegen eines nicht von der Pro+Motion GmbH zu vertretenen Fehlens von Dokumenten nicht angetreten wird.
Da die von der Pro+Motion GmbH angebotenen Leistungen eine umfangreiche Planung/ Vorbereitung erfordern, werden die nachfolgenden Sätze, deren Berechnung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Leistungen der Pro+Motion GmbH berücksichtigt, zugrunde gelegt:
bis 91 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20% des Preises
90 bis 61 Tage vor Veranstaltungsbeginn 40% des Preises
60 bis 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn 60% des Preises
31 bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80% des Preises
ab dem 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn 90% des Preises.
b) Für die Berechnung der unter Ziffer 5.1. genannten Fristen ist jeweils der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der Pro+Motion GmbH maßgeblich.
c) Das Recht der Pro+Motion GmbH, einen höheren Aufwand und/ oder Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
d) Dem Teilnehmer bleibt das Recht vorbehalten, hinsichtlich der unter Ziffer 5.1. genannten Pauschalen nachzuweisen, dass der Pro+Motion GmbH ein geringerer Aufwand und/ oder Schaden entstanden ist.
e) Der Teilnehmer kann verlangen, dass an seiner Stelle ein Dritter an der Veranstaltung teilnimmt. Die Pro+Motion GmbH kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, wenn dieser den Erfordernissen der Veranstaltung nicht genügt oder dessen Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Im Falle des Teilnehmerwechsels haften der eintretende Dritte sowie der ursprüngliche Teilnehmer gegenüber der Pro+Motion GmbH als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis und die durch den Wechsel entstehenden Mehrkosten.
5.2. Pro+Motion GmbH als Leistungsträger/ Anbieter von Teil-/ Einzelleistungen, Ziffer 1.3.b) dieser Bedingungen
Anderen Vertragspartnern der Pro+Motion GmbH [bspw. Veranstaltern] steht das vorstehende Rücktrittsrecht nicht zu. Diese sind auf die gesetzlichen Rücktrittsrechte aus Verzug und Gewährleistung beschränkt. Insbesondere Stornierungen der Teilnehmer gegenüber dem Vertragspartner der Pro+Motion GmbH führen nicht zu einem Rücktrittsrecht. In diesem Fall bleibt der Vertragspartner gegenüber der Pro+Motion GmbH zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Vertragspartner die Leistungen der Pro+Motion GmbH ganz oder teilweise aus Gründen, die in seiner Person liegen, nicht in Anspruch, hat er gegen die Pro+Motion GmbH keinen Anspruch auf Erstattung des Preises.
7. Rücktritt und Kündigung durch die Pro+Motion GmbH
7.1. Die Pro+Motion GmbH kann vor Antritt/ Beginn der Veranstaltung von dem Vertrag zurücktreten soweit ein wichtiger Grund vorliegt.
7.2. Wichtige Gründe gegenüber einem Teilnehmer sind für die Pro+Motion GmbH als Veranstalter insbesondere,
wenn die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses festgelegte Teilnehmerzahl nicht erreicht wird; in diesem Fall ist es der Pro+Motion GmbH gestattet, den Rücktritt bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn gegenüber dem Vertragspartner zu erklären/
wenn außergewöhnliche Umstände eintreten, die eine Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen oder wesentlich erschweren, wobei die Pro+Motion GmbH in diesem Fall den Rücktritt bis zum Veranstaltungsbeginn gegenüber dem Vertragspartner erklären kann.
Im Falle des Rücktritts wegen der unter Ziffer 7.2. genannten Gründe erstattet die Pro+Motion GmbH dem Vertragspartner/ Teilnehmer bereits auf den Veranstaltungspreis geleistete Beträge, soweit das Vorliegen des wichtigen Grundes von der Pro+Motion GmbH oder von keiner der Vertragsparteien zu vertreten ist.
7.3. Die Pro+Motion GmbH kann den Vertrag nach Antritt/ Beginn der Veranstaltung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kündigen.
7.4. Wichtige Gründe gegenüber einem Teilnehmer sind, wenn der Vertragspartner die Veranstaltung –ungeachtet einer Abmahnung– nachhaltig stört oder sich anderweitig vertragswidrig verhält,
wenn die Kündigung zur Abwendung von Gefahren oder Schäden erforderlich ist, bspw. im Falle der Begehung von Straftaten eines Vertragspartners nach den Gesetzen des Gastlandes und nach deutschem Recht, wenn außergewöhnliche Umstände/ höhere Gewalt eintreten, die eine Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen oder wesentlich erschweren.
Im Falle der Kündigung wegen der unter Ziffer 7.4. genannten Gründe erstattet die Pro+Motion GmbH dem Vertragspartner bereits auf den Veranstaltungspreis gezahlte Beträge anteilig, soweit das Vorliegen des wichtigen Grundes von der Pro+Motion GmbH oder von keiner der Vertragsparteien zu vertreten ist. Die Höhe einer eventuell zu leistenden Erstattung bestimmt sich wie folgt: Der Veranstaltungspreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Veranstaltung in beanstandungsfreiem Zustand zu dem tatsächlichen Wert gestanden haben würde. Hat der Vertragspartner die der Kündigung zugrundeliegenden Gründe zu vertreten, erfolgt keine –auch keine anteilige – Erstattung.
8. Gewährleistung und Haftung
8.1. Pro+Motion GmbH als Veranstalter
Die jeweiligen Veranstaltungen werden durch die Pro+Motion GmbH sorgfältig vorbereitet und durchgeführt.
Im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns haftet die Pro+Motion GmbH für eine gewissenhafte Vorbereitung, die Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit.
Der Vertragspartner/ Teilnehmer prüft selbst, ob er sich den Anforderungen der Veranstaltung gewachsen fühlt. Er trägt für
sein Handeln sowie seine körperliche und geistige Gesundheit selbst die Verantwortung. Die Pro+Motion GmbH übernimmt keine Haftung für Nachteile des Vertragspartners/ Teilnehmers, die daraus entstehen, dass die Teilnahmevoraussetzungen in der Person des Teilnehmers nicht vorliegen.
Leistungen, die außerhalb der Gesamtheit der durch die Pro+Motion GmbH geschuldeten Leistung liegen und damit zusätzliche Leistungen sind [bspw. Beförderungen im Linienverkehr] stellen Fremdleistungen dar, für deren mangelfreie und vertragsgemäße Erbringung die Pro+Motion GmbH keine Haftung übernimmt. Der Vertragspartner/ Teilnehmer ist auf eine Inanspruchnahme der Drittfirma, die die Fremdleistung erbringt, beschränkt.
Für Leistungen, die von Drittfirmen im Rahmen der Vorbereitung oder Durchführung einer Veranstaltung erbracht werden und keine Fremdleistungen im Sinne des vorhergehenden Absatzes, sondern Eigenleistungen darstellen, beschränkt sich die Haftung der Firma Pro+Motion GmbH darauf, ihre gegen diese Drittfirmen/ Leistungsträger bestehenden Ansprüche an den Vertragspartner/ Teilnehmer abzutreten und den Vertragspartner/ Teilnehmer auf die direkte Geltendmachung dieser Ansprüche gegenüber der Drittfirma/ Leistungsträger zu verweisen. Lediglich für den Fall, dass der Vertragspartner/ Teilnehmer diese Ansprüche gegenüber Dritten nicht realisieren kann, bleibt die Haftung der Pro+Motion GmbH, wie sie im Rahmen dieser Bedingungen geregelt ist, bestehen.
Die vertragliche Haftung der Pro+Motion GmbH für Schäden, die keine Körperschäden darstellen, ist bei Veranstaltungen auf die Höhe des dreifachen Veranstaltungspreises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch die Pro+Motion GmbH herbeigeführt wurde oder soweit die Pro+Motion GmbH für einen dem Vertragspartner entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Der Vertragspartner/Teilnehmer ist verpflichtet, Gewährleistungsansprüche gegenüber der Pro+Motion GmbH innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung geltend zu machen.
8.2. Pro+Motion GmbH als Leistungsträger/ Anbieter von Teil-/ Einzelleistungen
Tritt die Pro+Motion GmbH lediglich als Leistungsträger/ Anbieter von Teil-, Einzelleistungen auf, haftet sie ausschließlich für die ihr obliegende vertragliche Leistung. Eine Haftung der Pro+Motion GmbH gegenüber Kunden ihrer Vertragspartner der Pro+Motion GmbH ist ausgeschlossen.
Bedient sich die Pro+Motion GmbH ihrerseits Erfüllungsgehilfen zur Leistungserbringung beschränkt sich die Haftung der Firma Pro+Motion GmbH darauf, ihre gegen diese Drittfirmen bestehenden Ansprüche an den Vertragspartner abzutreten und den Vertragspartner auf die direkte Geltendmachung dieser Ansprüche gegenüber der Drittfirma zu verweisen. Lediglich für den Fall, dass der Vertragspartner diese Ansprüche gegenüber Dritten nicht realisieren kann, bleibt die Haftung der Pro+Motion GmbH, wie sie im Rahmen dieser Bedingungen geregelt ist, bestehen.
8.3. Allgemeine, die in den Ziffern 8.1. bis 8.3. enthaltenen Klauseln, ergänzende Haftungsregelungen
Im Übrigen haftet die Pro+Motion GmbH nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit der Schaden nicht eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beinhaltet. Für einfache Erfüllungsgehilfen ist die Haftung zudem auf Vorsatz beschränkt.
Mängel sind durch den Vertragspartner gegenüber der Pro+Motion GmbH alsbald nach Feststellung anzuzeigen, so dass die Pro+Motion GmbH die Möglichkeit erhält, Abhilfe zu schaffen. Unterbleibt diese Mängelanzeige, ist der Vertragspartner insoweit mit Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
Für zu Recht gerügte Mängel leistet die Pro+Motion GmbH in der Weise Gewähr, dass sie nachbessert oder Ersatz beschafft, d. h. Abhilfe leistet. Zur Mängelbeseitigung/Abhilfe hat der Vertragspartner der Pro+Motion GmbH eine angemessene Frist zu setzen.
Zur Ausübung weiterer Gewährleistungsrechte (Kündigung, Minderung, Schadenersatz) ist der Vertragspartner/Teilnehmer nur dann berechtigt, wenn die Abhilfe im Einzelfall trotz angemessener Fristsetzung schuldhaft unterbleibt oder trotz mehrfacher Versuche nicht möglich oder erfolglos ist.
Sämtliche Ansprüche –insbesondere Gewährleistungsansprüche – gegen die Pro+Motion GmbH verjähren in einem Jahr – gerechnet ab Entstehung des Anspruches und in Fällen, in denen die Pro+Motion GmbH als Reiseveranstalter auftritt, ab dem vertraglich vorgesehenen Beendigungszeitpunkt der Veranstaltung.
Die Pro+Motion GmbH bietet unter anderem auch Leistungen
an, bei deren Erfüllung sie auf die Mitarbeit von Behörden angewiesen ist, bspw. bei der Beschaffung von Visa. In derartigen Fällen schuldet die Pro+Motion GmbH nicht den Leistungserfolg, sondern lediglich die Bemühung um diesen. Dies gilt soweit die Hinderungsgründe nicht von der Pro+Motion GmbH zu vertreten sind. Die Bemühungen der Pro+Motion GmbH/ der der Pro+Motion GmbH hierdurch entstandene Aufwand ist dieser durch den Vertragspartner zu entschädigen.
9. Datenspeicherung
Der Vertragspartner erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten einverstanden. Die Daten werden durch die Pro+Motion GmbH im Rahmen der Vertragsdurchführung und der Kundenbetreuung verwendet.
10. Urheberrecht
Den Leistungen der Pro+Motion GmbH liegen eigene von dieser entwickelte Ideen und Konzepte zugrunde. Diese sind als persönliche geistige Schöpfung der Pro+Motion GmbH durch das Urhebergesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach §2 des Urhebergesetzes erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht wird.
Dem Vertragspartner der Pro+Motion GmbH ist eine Nachahmung –auch von Teilen– untersagt.
Bei Verstößen des Vertragspartners hat die Pro+Motion GmbH gegen den Vertragspartner einen Auskunfts- und Unterlassungsanspruch. Darüber hinaus haftet der Vertragspartner gegenüber der Pro-Motion GmbH für den hieraus resultierenden Schaden.
11. Rechtswahl
Auf Rechtsverhältnisse mit der Pro+Motion GmbH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
Erfüllungsort für alle gegenwärtigen und zukünftigen, sich aus der Geschäftsverbindung ergebenden Ansprüche, ist der Gerichtsstand. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Vertragsparteien ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Fulda. Die Firma Pro+Motion GmbH ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Vertragspartners zu klagen.
Die Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Soweit in diesen Bedingungen unwirksame Bestimmungen enthalten sind, sind diese durch zulässige zu ersetzen, die den Vertragszweck und den von der Firma Pro+Motion GmbH beabsichtigten wirtschaftlichen Erfolg sicherstellen. Hilfsweise sind die gesetzlichen Bestimmungen heranzuziehen.
Veranstalter:
pro+ motion GmbH
Marienstrasse 22
36039 Fulda
Tel.: +49 (0) 661-440 772 725
Fax.: +49 (0) 661-440 772 727
Amtsgericht Fulda, HRB 2416
